Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Einkommensabhängige Freistellung von der Pflicht zur Rückzahlung des BAföG-Darlehens
Bei geringem Einkommen können Sie eine Freistellung von der Pflicht zur Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens beantragen. Es ist dann möglich, Ihnen für in der Regel ein Jahr einen Zahlungsaufschub zu gewähren.