1. Antragstellung
Sie können einen Antrag auf Freistellung formlos per Brief oder auch telefonisch stellen.
Sie müssen dann glaubhaft machen, dass Ihr monatliches Einkommen den für Sie geltenden Freibetrag nicht oder um nicht mehr als eine für Sie festgesetzte monatliche Rückzahlungsrate übersteigt. Hierfür legen Sie bitte aktuelle Einkommensnachweise in einfacher Kopie vor.
Ein Antrag ist frühestens ab Rückzahlungsbeginn möglich, da für die Gewährung einer Freistellung das aktuelle Einkommen maßgeblich ist.
2. Antragstellung online
Am besten stellen Sie den Antrag aber online über die Seite www.bafoegonline.de
Dort werden Sie ausführlich über die erforderlichen Nachweise informiert. Diese Nachweise können Sie auf dieser Seite hochladen und gemeinsam mit dem Antrag an das Bundesverwaltungsamt senden.
3. Entscheidung über Ihren Antrag
Nach erfolgter Antragstellung prüft das Bundesverwaltungsamt anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob Sie einen Anspruch auf Freistellung haben.
Dabei sind folgende Entscheidungen möglich:
- Überschreitet Ihr Einkommen den für Sie gültigen Gesamtfreibetrag um mehr als die für Sie festgesetzte monatliche Rate, kann keine Freistellung gewährt werden. Die Rückzahlungspflicht bleibt bestehen.
- Überschreitet Ihr Einkommen den für Sie gültigen Gesamtfreibetrag um weniger als die für Sie festgesetzte monatliche Rate, wird für ein Jahr eine Freistellung unter Festlegung einer entsprechend verminderten Rate gewährt.
- Unterschreitet Ihr Einkommen den für Sie gültigen Gesamtfreibetrag, werden Sie für ein Jahr komplett von der Rückzahlung freigestellt.