Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung benötigen, können Sie einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungskredit beantragen. Der Bildungskredit ist eine Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Studierende und Schüler bzw. Schülerinnen. Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners sind grundsätzlich ohne Bedeutung. Sicherheiten werden von Ihnen nicht verlangt. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit haben Sie jedoch nicht.
Förderhöhe und Förderdauer
Der Bildungskredit kann als Darlehen bis zu EUR 7.200 gewährt werden. Der Förderzeitraum beträgt höchstens 24 Monate.
Für ein Studium kann Ihnen das Darlehen zunächst nur bis zum Ende des zwölften Hochschulsemesters bewilligt werden. Nach dem Ende des zwölften Hochschulsemesters müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums (24 Monate) beenden können. Studierende der Humanmedizin müssen zudem nachweisen, dass sie das praktische Jahr absolviert haben.
Für eine schulische Ausbildung kann ein Bildungskredit nur in den letzten 24 Monaten der Ausbildung bewilligt werden. Zudem muss die Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden und nach dem BAföG förderfähig sein.
Ausländische Studierende müssen zusätzlich besondere Voraussetzungen (gemäß § 8 BAföG) erfüllen.
Studium im Ausland
Studierenden an ausländischen Universitäten kann ein Bildungskredit bewilligt werden, wenn das Studium mit dem an einer deutschen (Fach-)Hochschule vergleichbar ist und die ausländische Bildungseinrichtung als gleichwertig anerkannt ist.
Auszahlung und Rückzahlung
Den Bildungskredit zahlt Ihnen die KfW Bankengruppe in monatlichen Raten zu je EUR 100,00, 200,00 oder 300,00 aus. Sie können die Höhe der von Ihnen beantragten Rate während des beantragten Zahlungszeitraumes nicht mehr ändern. Sie können aber eine Abschlagszahlung erhalten, wenn Sie entsprechenden Bedarf, z. B an kostenintensiven Arbeitsmaterialien, nachweisen. Die Abschlagszahlung kann bis zu EUR 3.600 betragen, wenn insgesamt die 24 Monatsraten und EUR 7.200 nicht überschritten werden.
Die ersten vier Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Danach beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu EUR 120,00.
Sie können den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.
Zinsen
Für die Laufzeit fallen Zinsen an. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Nominalzinssatz enthält einen Verwaltungskostenzuschlag von jährlich einem Prozent.