Altersgerecht Umbauen-Zuschuss: Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens.