Nachstehend finden Sie Informationen zum Verfahrensablauf:
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Nachstehend finden Sie Informationen zum Verfahrensablauf:
Bitte wenden Sie sich an die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Welche Stelle innerhalb der Verwaltung konkret für die Wahrnehmung der Anmeldung zuständig ist, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen kommunalen Stadt- oder Landkreisverwaltung.
Für die Anmeldung sind die Landkreise und die kreisfreien Städte unmittelbar zuständig. Es ist immer die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.
Für die Anmeldung wird eine Bescheinigung über die regelmäßig wahrgenommene verpflichtende gesundheitliche Beratung benötigt. Außerdem müssen ein Personalausweis/Reisepass/Passersatz oder Ausweisersatz und ggf. ein Nachweis über die Berechtigung für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Personen vorgelegt werden.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: NeinGebühr für die erstmalige Anmeldung.
Gebühr: 15,00 EURVorkasse: Neinfür die Verlängerung der Anmeldung.
Die Anmeldebescheinigung oder deren Ablehnung stellt jeweils ein Verwaltungsakt dar, gegen den man mit einem geeigneten Rechtsbehelf vorgehen kann.
Die von einer rheinland-pfälzischen Behörde erlassene Anmeldebescheinigung ist örtlich unbeschränkt gültig.
MFFJIV