Bundesagentur für Arbeit
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Im Nebenjob können Sie unter 15 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie mehr arbeiten, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.
Üblicherweise können Sie durch eine Nebenbeschäftigung bis zu 165 Euro (=Freibetrag) dazuverdienen – ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird (unter bestimmten Voraussetzungen sind auch höhere Freibeträge möglich).
Zusätzlich zum Freibetrag werden außerdem sogenannte Werbungskosten berücksichtigt. Das sind Ausgaben, die Ihnen in Verbindung mit der Nebentätigkeit entstehen. Diese verringern den Anteil, der Ihnen vom Arbeitslosengeld abgezogen wird. Das sind zum Beispiel Kosten für die:
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Ihr Arbeitgeber muss den Vordruck „Bescheinigung über Nebeneinkommen“ ausfüllen. Den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
Informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit bitte, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen. Je nachdem wie hoch Ihr Verdienst ist, kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden.
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