Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Bei einer Firmenneugründung kann die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Unternehmer, die am innergemeinschaftlichen Handels- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen, erhalten auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für umsatzsteuerliche Zwecke eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigenständige Nummer, die der Unternehmer zusätzlich zu der vom zuständigen Finanzamt erteilten Steuernummer erhält. Sie ist wichtig für die korrekte Anwendung der umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt.
Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie
Das BZSt erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt.
Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Bei einer Firmenneugründung kann die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Keine.
Für die Antragstellung beim BZSt wird ein schriftlicher Antrag benötigt, der folgende Angaben enthalten muss:
Für die Online-Beantragung stellt das BZSt über das Formular-Management-System (FMS) des Bundes ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Bei einer Firmenneugründung kann die Antragstellung auch direkt beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen Neugründerinnen bzw. Neugründer bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen, ist zu diesem Zweck ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Dieser Antrag wird, zusammen mit den erforderlichen Angaben über die Erfassung für Zwecke der Umsatzsteuer, an das BZSt weitergeleitet.
Die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das BZSt erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift des Unternehmens.
Die Landesfinanzbehörden übermitteln dem BZSt die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten Personen.
FM