Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das zinslose Darlehen gemäß dem Pflegezeit- und Familienzeitgesetz ist ein nationales Programm welches die Möglichkeit gibt die teilweise oder vollständige Arbeitsfreistellung zu fördern. Dieses Darlehen deckt nur einen Teil des Verdienstausfalls. Es wird in Monatsraten gewährt und ist vorrangig zu bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen zu gewähren. Das Darlehen muss innerhalb von 48 Monaten nach der Arbeitsfreistellung zurückgezahlt werden. Besteht die Pflegebedürftigkeit nach der Beendigung der Pflegezeit fort, kann neben der Stundung der Rückzahlung ein Teil (bis zu einem Viertel) des Darlehens erlassen werden.
Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Anlagen zum Antrag bzw. Eigenerklärung:
Wenn der Antrag auf Bewilligung eines zinslosen Darlehens innerhalb von drei Monaten vom Zeitpunkt des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen gestellt wird, wird das Darlehen ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen gezahlt, andernfalls erfolgt die Zahlung ab Beginn des Monats der Antragstellung.
Die Höchstdauer der Freistellung:
MFFJIV