An das Betreuungsgericht.
Das zuständige Betreuungsgericht finden Sie beim Amtsgericht am Wohnsitz der hilfsbedürftigen Person.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Für einen hilfsbedürftigen Erwachsenen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen kann kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten Die Betreuerin oder der Betreuer kann für die hilfsbedürftige Person in von dem Betreuungsgericht bestimmten Bereichen, so genannten Aufgabenkreisen, tätig werden und die hilfsbedürftige Person auch rechtlichvertreten. Hierzu gehören etwa Behördenangelegenheiten (Antragstellungen) oder Wohnungs- und Heimangelegenheiten. Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren.
Wenn Sie eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, erhalten Sie dafür keine Vergütung. Es wird ihnen aber eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt.
Bei der Ausübung der Betreuung sind die Wünsche und Interessen der hilfsbedürftigen Person zu berücksichtigen. Auch müssen Sie dem Betreuungsgericht in bestimmten Abständen über Ihre Tätigkeit für die hilfsbedürftige Person berichten.
Nach der Bestellung durch das Betreuungsgericht erhalten Sie einen Betreuerausweis. Bei der Gelegenheit informiert das Betreuungsgericht Sie über Ihre Aufgaben und Pflichten als ehrenamtlicher Betreuer. Auch später können Sie sich mit Fragen zu Ihrer Tätigkeit an das Betreuungsgericht wenden. Darüber hinaus muss regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, dem Betreuungsgericht über die Betreuung Bericht erstattet werden.
An das Betreuungsgericht.
Das zuständige Betreuungsgericht finden Sie beim Amtsgericht am Wohnsitz der hilfsbedürftigen Person.
Bei der ersten Bestellung werden ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis oder eine Bonitätsbestätigung der Hausbank verlangt. Das gilt vor allem für Betreuerinnen/Betreuer, die nicht mit der hilfsbedürftigen Person verwandt sind. Einzelheiten dazu können Sie bei der zuständigen Betreuungsbehörde oder den ortsansässigen Betreuungsvereinen erfragen.
Unterstützung und Beratung erhalten Sie auch bei den Betreuungsvereinen in Rheinland-Pfalz. Betreuungsvereine in Ihrer Nähe finden Sie im Sozialportal Rheinland-Pfalz.
Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, Betreuungsvereine
JM