Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesausgleichsamt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Abgeltung von Schäden und Verlusten, die sich durch die Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit aus dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes ergeben haben. Kernaufgabe der Ausgleichsämter ist heute die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei bekannt gewordenen Schadensausgleichen.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesausgleichsamt.
Anträge zum Lastenausgleich konnten nur bis zum 31. Dezember 1995 gestellt werden.