An das Bundesverwaltungsamt
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Spätaussiedler sowie deren Ehepartner, Kinder, Enkel oder Urenkel welche die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs, der Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland vermittelt. Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen. Der Sprachkurs dauert bei ganztägigem Unterricht (Regelfall) längstens sechs Monate. Soweit erforderlich soll der Integrationskurs durch eine sozialpädagogische Betreuung sowie durch Kinderbetreuungsangebote ergänzt werden. Ein Fahrkostenzuschuss zur Teilnahme an einem Integrationskurs wird gewährt, wenn dieser nicht in zumutbar Nähe und erreichbar ist.
An das Bundesverwaltungsamt
Spätaussiedler sind i.d.R. deutsche Volkszugehörige, die
Antrag auf pauschale Eingliederungshilfe.
Der Antrag auf pauschale Eingliederungshilfe kann nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach Ablauf des Monats, in dem die Bescheinigung zum Spätaussiedler ausgestellt wurde, gestellt werden.
Weitere Integrationshilfen wie Ergänzungsförderung für Jugendliche und ergänzende Sprach- und sozialpädagogische Förderung können beantrag und gewährt werden.