Die Beantragung kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen. Es erfolgt eine Prüfung Ihres Antrages. Anschließend werden Ihnen die notwendigen Dokumente ausgestellt und Sie bekommen eine Zahlungsaufforderung über die zu entrichtenden Gebühren.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Angeln an den Grenzgewässern Mosel, Sauer, Our
Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Ein staatlicher Fischereischein ist nicht erforderlich.
Die Beantragung kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen. Es erfolgt eine Prüfung Ihres Antrages. Anschließend werden Ihnen die notwendigen Dokumente ausgestellt und Sie bekommen eine Zahlungsaufforderung über die zu entrichtenden Gebühren.
Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt in Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld, Irrel, Konz, Neuerburg und Trier-Land.
Personalausweis
Für Mosel, Sauer und Our:
nur für Mosel und Sauer (zusätzlich):
Bei einer persönlichen Antragstellung erfolgt die Bearbeitung unverzüglich. Bei einer schriftlichen Antragstellung kann die Bearbeitungsdauer einige Tage mehr in Anspruch nehmen.
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz