Sie können sich bei der BaFin online sowie schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail beschweren. Machen Sie in Ihrem Schreiben unbedingt diese Angaben:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift.
- Wenn Sie sich für eine andere Person beschweren, nennen Sie bitte auch deren Namen und Anschrift. Fügen Sie in diesem Fall eine Vollmacht bei, die Sie dazu berechtigt, für diese andere Person Beschwerde bei der BaFin einzulegen. Dies gilt auch, soweit Sie sich zum Beispiel im Namen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin oder anderer Familienangehöriger an die BaFin wenden.
- Name und Anschrift des Unternehmens, über das Sie sich beschweren.
- Wenn Sie sich über eine Versicherung beschweren: die Art der Versicherung, die Nummer des Versicherungsscheins und gegebenenfalls die Schadennummer.
- Wenn Sie sich über ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut beschweren: Art der Geschäftsverbindung wie beispielsweise Depot, Girokonto, Sparvertrag, die Konto- beziehungsweise Kundennummer und gegebenenfalls den Namen des Kontoinhabers, wenn Sie dies nicht selbst sind oder sich für eine andere Person beschweren.
- Wenn es bei Ihrer Beschwerde um den Kauf von Wertpapieren geht, so nennen Sie bitte auch die Wertpapierkennnummer (WKN oder ISIN).
- Schildern Sie Ihr Problem so genau wie möglich. Fügen Sie Kopien der Unterlagen bei, die zum Verständnis des Falls notwendig sind (Verträge, Abrechnungen, Versicherungsschein oder Schriftwechsel mit dem betreffenden Unternehmen). Senden Sie bitte keine Originale an die BaFin.
- Denken Sie an Ihre Unterschrift. Wenn Sie sich für eine andere Person beschweren, legen Sie die erforderliche Vollmacht bei, damit die BaFin diese Beschwerde auch bearbeiten darf.
- Falls Sie Ihre Beschwerde per E-Mail übersenden, denken Sie bitte daran, in jedem Fall auch Ihre Postanschrift anzugeben.
- Die BaFin fordert eine Stellungnahme beim Unternehmen an.
- Die BaFin informiert Sie über den Stand des Verfahrens.