Eine Genehmigung zur Ein- oder Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen:
Laden Sie sich das Antragsformular und das Folgeformular herunter
- Füllen Sie es aus und schicken Sie es gemeinsam mit den für die Art des Antrages erforderlichen Nachweisdokumenten an das Bundesamt für Naturschutz.
- Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.
Wenn Sie die Genehmigung elektronisch beantragen:
- Gehen Sie auf www.cites-online.de und folgen Sie den Anweisungen
- dort stehen Ihnen zusätzlich verschiedene Serviceleistungen zur Verfügung, z. B.
- die Übersendung von Nachweisdokumenten gemeinsam mit dem elektronischen Antrag,
- die Auswahl der Zahlungsart und
- die lokale Speicherung des gestellten Antrages auf Ihrem PC zur späteren Weiterbearbeitung bzw. Nutzung als Vorlage für neue Anträge.
- Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.
Hinweis: Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch begründet ist, wird diesem abgeholfen und die Genehmigung erteilt. Anderenfalls wird ein Widerspruchsbescheid erlassen, mit dem die Ablehnung des Antrages aufrechterhalten bleibt. Dagegen kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.