Die Selbstauskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus
- Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen, indem Sie
- die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigen lassen oder
- indem Sie persönlich Ihren Personalausweis bei der zuständigen Landesbehörde vorzeigen
- Senden Sie den Antrag dann an die für Sie zuständige Landesbehörde
- Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen oder der entsprechenden Behörde die Auskunft per Briefpost zugestellt.
Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite und suchen Sie sich das passende Formular heraus. Folgen Sie den angegebenen Schritten.
- Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie:
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- die AusweisApp2 und
- gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
- Die BLE prüft Ihren Antrag dann. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen oder der entsprechenden Behörde die Auskunft per Briefpost zugestellt.