Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder alternativ in einer Kindertagespflege. Der Betrieb bedarf einer Erlaubnis.
Institutionelle Betreuung erfolgt in Tageseinrichtungen zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, und zwar in
Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.
Bitte wenden Sie sichan das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Kindertagesstätten werden betrieben durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder durch Gemeinden.
Der Antrag auf eine Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen, Änderungen sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unverzüglich anzuzeigen.
Einzelfallabhängig
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
BM