Bitte wenden Sie sich an den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagespflege oder alternativ in einer Kindertageseinrichtung. Eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten betreuen will, bedarf einer Erlaubnis.
Die Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen (außer in Kindertagesstätten) gegen Entgelt geleistet.
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Eine Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege wird notwendig, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während
betreuen möchten.
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BM