Sie können Ihr Unternehmen formlos – auch telefonisch – bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.
Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger wird Ihnen anschließend schriftlich die Zuständigkeit bestätigen. Sofern nicht ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Ihr Unternehmen zuständig ist, wird Ihnen ein Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung erteilt.