Nach Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen sogenannten Feststellungsbescheid. In diesem Bescheid sind alle bisher von Ihnen zurückgelegten Zeiten aufgeführt. Zeiträume, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, werden dann verbindlich festgestellt. Fehlerhaft gespeicherte Zeiten können aber trotzdem jederzeit überprüft werden.
Bis zum 55. Lebensjahr erhalten Sie außerdem noch eine Wartezeitauskunft. Sie enthält außer den gespeicherten Zeiten auch Aussagen, für welche Rentenart Sie die jeweilige Wartezeit erfüllt haben und für welche noch nicht.
Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie nach Abschluss des Kontenklärungsverfahrens zusätzlich eine Rentenauskunft übersandt. Diese Rentenauskunft ist umfangreicher als eine Wartezeitauskunft und enthält auch Aussagen zur voraussichtlichen Rentenhöhe.