Die Tätigkeit des Labors wird durch die Anerkennungsstelle systematisch überwacht und prüft mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien selbst nach. Bei wiederholt mangelhafter Durchführung hat die Anerkennungsstelle die Zulassung zu widerrufen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Saatgut welches das in den Verkehr bzw. Handel gebracht werden soll, muss vorab auf dessen Beschaffenheit geprüft werden. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Diese wird im Anschluss auf:
Die Anerkennungsstelle kann ein privates Labor zur Mitwirkung bei der Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Saatgut zulassen. Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Die Tätigkeit des Labors wird durch die Anerkennungsstelle systematisch überwacht und prüft mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien selbst nach. Bei wiederholt mangelhafter Durchführung hat die Anerkennungsstelle die Zulassung zu widerrufen.
Bitte wenden Sie sich an Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Die Überwachung der Untersuchungs- und Verfahrensabläufe der Privatlabore übernimmt die niedersächsische Anerkennungsstelle in Amtshilfe für die Anerkennungsstellen in Deutschland.
Die Zulassung als privates Labor setzt voraus, dass der beauftragte Leiter und das beauftragte Personal über die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und dass das Labor über Räumlichkeiten und Geräte verfügt, die für die ordnungsgemäße Prüfung geeignet sind.
Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
MWVLW