Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien, die durch den privaten Probenehmer geprüft wurden, zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Saatgut welches das in den Verkehr bzw. Handel gebracht werden soll, muss vorab auf dessen Beschaffenheit geprüft werden. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Die Anerkennungsstelle kann damit einen privaten Probenehmer beauftragen dies zu tun.
Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien, die durch den privaten Probenehmer geprüft wurden, zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden.
Bitte wenden Sie sich an Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz -
Amtliche Saatenanerkennung
Die Anerkennungsstelle kann einen privaten Probenehmer zur Mitwirkung bei der Durchführung der Probenahme zulassen
Wenn Sie als privater Probenehmer für Saatgut tätig werden wollen, müssen Sie zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen, die Sie durch eine Schulung sowie das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen amtlichen Prüfung erhalten. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.
Neben dem Antragsformular sind nachstehende Unterlagen notwendig:
Es fallen Gebühren in Höhe von 50,00 Euro laut der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung an.
Es ist ein schriftlicher Antrag notwenig.
MWVLW