Bitte wendren Sie sich an eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Diese werden durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) akkreditiert.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Anlagen unter Einhaltung von Prüffristen durch regelmäßige Prüfungen von anerkannten Prüfstellen nachzuweisen. Die Prüfung wird durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt. Diese erstellt auch die Prüfbescheinigung.
Bitte wendren Sie sich an eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Diese werden durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) akkreditiert.
Informationen zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie bei der Zugelassenen Überwachungsstelle.
Informationen zu anfallenden Gebühren erhalten Sie bei der Zugelassenen Überwachungsstelle.
Die Fristen sind abhängig von der Art der überwachungsbedürftigen Anlage und den entsprechenden rechtlichen Vorgaben.
MSAGD