Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Sie regeln, welcher Staat die Einkünfte besteuern darf, um sowohl eine doppelte Besteuerung als auch eine doppelte Nichtbesteuerung von Personen und Unternehmen zu vermeiden.