Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Nach § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht gewährt werden.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde.
FM