Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Ihnen für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können Sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Selbstständige sind:
Gebühr: 124,00 EURVorkasse: NeinBitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
MFFJIV