Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Umsatzsteuerheft sieht bestimmte Grundaufzeichnungen zur Umsatzsteuer vor.
Sogenannte Reisegewerbetreibende sind grundsätzlich zur Führung eines Umsatzsteuerhefts nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck verpflichtet.
Reisegewerbetreibende sind Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (z.B. auf Märkten oder Volksfesten) oder an anderen öffentlichen Orten Umsätze ausführen oder Gegenstände erwerben.
Reisegewerbetreibende sind von der Führung eines Umsatzsteuerheftes befreit,
Das Umsatzsteuerheft ist bei der Gewerbeausübung mitzuführen und den zuständigen Behörden und Beamten auf Verlangen vorzulegen.Der Verlust des Umsatzsteuerhefts ist dem zuständigen Finanzamt unverzüglich anzuzeigen. Das Finanzamt stellt auf Antrag ein neues Umsatzsteuerheft aus.
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Keine.
Das Umsatzsteuerheft ist dem Finanzamt zur Überprüfung vorzulegen. Hierfür legt das Finanzamt Termine fest.
FM