Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Umsatzsteuerheft sowie die Bescheinigung über die Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerhefts werden durch die Finanzämter ausgestellt.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Keine.
FM