Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.
Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.
Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Anträge im Vorsteuer-Vergütungsverfahren sind elektronisch zu übermitteln. Das Verfahren wird über das BZStOnline-Portal (BOP) abgewickelt.
FM