Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Sofern der Schenker zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz oder im Saarland hatte, ist grundsätzlich das Finanzamt Kusel-Landstuhl örtlich zuständig. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Erwerber um eine Körperschaft, eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse handelt. In diesem Fall richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erwerbers.