Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das BZSt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die Aufgabe, jedem Steuerpflichtigen ein Identifikationsmerkmal zuzuteilen. Dieses ist bei Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.
Hierfür haben natürliche Personen im Jahr 2008 eine Identifikationsnummer erhalten. Wirtschaftlich Tätige sollen zukünftig eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen.
Folgende wirtschaftlich Tätige werden eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen:
Einzelkaufleute und Freiberufler werden somit neben der Identifikationsnummer noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. So kann der betriebliche Bereich klar vom persönlichen Bereich getrennt werden.
Ein Zeitpunkt zur Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer steht noch nicht fest.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das BZSt.
Die Arbeiten zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) werden aufgrund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien noch einen längeren Zeitraum beanspruchen. Rechtzeitig vor der Einführung werden geeignete Informationen zur Verfügung gestellt.
FM