Die Feststellungserklärung ist elektronisch zu übermitteln:
Melden Sie sich hierfür auf der Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“ aus. Klicken Sie dann auf Feststellung und wählen Sie dort die für Sie relevante Erklärung aus:
- Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B),
- Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) oder
- Gesonderte Feststellung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung von Alt-Anteilen zum 31.12.2017 gemäß § 56 Absatz 5 InvStG (InvSt VG)
Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie die Erklärung ab.
Das Finanzamt prüft die Angaben Ihrer Feststellungerklärung und wird, falls weitere Unterlagen oder Auskünfte benötigt werden, auf Sie zukommen. Anschließend wird ein Feststellungsbescheid mit der Feststellung der Einkünfte erlassen. Die festgestellten Einkünfte werden als Besteuerungsgrundlagen automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen eine elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung aufgrund unbilliger Härten nicht zumutbar ist, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.