Architektenliste und ist unabhängig von der Art der Berufsausübung (freischaffend, angestellt, beamtet, baugewerblich, arbeitssuchend) und von der Höhe des Arbeitseinkommens. Die Architektenkammer meldet die Eintragung des Neumitgliedes an die Bayerische Architektenversorgung.
In wenigen Ausnahmen kann man sich von der Pflichtmitgliedschaft befreien lassen, wenn z. B. bereits ein Versorgungskonto bei einer anderen Versorgungsanstalt besteht.
Die Pflichtmitgliedschaft bei der Architektenversorgung endet durch Wegfall der Voraussetzungen, z.B. Ende der Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder durch Befreiung.
Absolventenmitgliedschaft
Hochschulabsolventen, die noch keine Mitglieder der Architektenkammer sind, können sich nach Abschluss ihres Studiums bereits freiwillig bei der Bayerischen Architektenversorgung melden. Die Antragsteller füllen hierfür einen Erhebungsbogen der Bayerischen Architektenversorgung aus.