Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten bedürfen der tierzuchtrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb. Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie auf den sachlichen Tätigkeitsbereich.
Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis muss enthalten:
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Die Erlaubnis für den Betrieb einer Besamungsstation wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Kann aber im Anschluss neu erteilt werden.
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.