Ihr Design können Sie schriftlich oder elektronisch anmelden. Wenn Sie Ihr Design schriftlich anmelden möchten:
- Bitte laden Sie sich das Antragsformular zur Anmeldung eines Designs sowie – bei Sammelanmeldungen – gegebenenfalls das Anlageblatt herunter und füllen Sie beides aus.
- Fügen Sie der Anmeldung die Wiedergabe des Designs auf dem Wiedergabeformblatt oder als JPEG-Datei auf einem zulässigen Datenträger (CD/DVD) bei. Als Wiedergabe können bis zu zehn Fotos oder sonstige grafische Darstellungen des Designs eingereicht werden, insbesondere um das Design aus verschiedenen Perspektiven zu zeigen.
- Fügen Sie alle nötigen Unterlagen bei und reichen Sie Ihren Antrag persönlich oder per Post (nicht per Fax) beim DPMA ein. Bitte beachten Sie unbedingt die rechtlichen Anforderungen und die Vorgaben für die Wiedergabe Ihres Designs. Unbedingt vorliegen müssen
- Angaben zum Anmelder
- die Wiedergabe des Designs und
- die Erzeugnisangabe.
- Sie bekommen dann eine Empfangsbestätigung.
- Zahlen Sie innerhalb von drei Monaten ab Einreichung der Anmeldung die Anmeldegebühren.
- Ihre Anmeldung wird erst im Rahmen der Sachbearbeitung in der Designstelle des DPMA geprüft. Das DPMA klärt, ob alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben und Unterlagen eingegangen sind. Zwingend vorliegen müssen Angaben zum Anmelder, die Wiedergabe des Designs und die Erzeugnisangabe. Es wird festgestellt, ob die Anmeldung die rechtlichen Anforderungen erfüllt, insbesondere ob die Wiedergabe den Formerfordernissen entspricht. Außerdem prüft das DPMA, ob das angemeldete Design designfähig ist, das heißt die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts zeigt. Allgemeine Ideen, Konzepte oder Gestaltungsprinzipien können nicht geschützt werden. Das Design muss mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten vereinbar sein und darf keine missbräuchliche Verwendung staatlicher Hoheitszeichen oder anderer Zeichen von öffentlichem Interesse darstellen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die Designstelle Ihre Anmeldung in das Register ein. Die Eintragung wird auf der Publikationsplattform "DPMAregister" und im elektronischen Designblatt bekannt gemacht. Mit der Eintragung in das Designregister entsteht der Designschutz.
- Um den Schutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie rechtzeitig zum Ende einer jeden Schutzperiode (jeweils 5 Jahre) die Aufrechterhaltungsgebühren zahlen. Sie können Ihr Design aber nur maximal 25 Jahre schützen lassen.
Wenn Sie die Eintragung elektronisch beantragen möchten:
- Für Anmeldungen von bis zu 10 Designs können Sie Ihren Antrag über den Dienst "DPMAdirektWeb" stellen, er ist dann ohne Unterschrift und ohne elektronische Signatur gültig.
- Wenn Sie mehr als 10 Designs anmelden möchten, nutzen Sie dafür bitte den kostenlosen Dienst "DPMAdirektPro". Sie brauchen dafür
- eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser
- die Anmelde-Software "DPMAdirektPro", um die Anmeldedokumente erstellen und validieren zu können
- Sie erhalten dann eine Empfangsbestätigung.
- Zahlen Sie unaufgefordert die Anmeldegebühr innerhalb von drei Monaten ab Einreichung der Anmeldung.
- Das DPMA prüft dann wie oben beschrieben, ob Ihr Design eingetragen werden kann.