Die Erziehungsrente können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.
Tipp: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Formularpaket zur Erziehungsrente auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie den Antrag auf Versichertenrente und die darin genannten Formulare vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder
- per Post an die Deutschen Rentenversicherung senden oder
- in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
- Bei der Antragstellung sind Ihnen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Rentenversicherung behilflich.
- Darüber hinaus können Sie den Antrag auch bei den Versicherungsämtern oder den Gemeindeverwaltungen stellen.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und melden Sie sich an. Dazu können Sie Ihre Signaturkarte, Ihren Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.
- Füllen Sie das Formular zur Erziehungsrente aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Erziehungsrente in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Erziehungsrente haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.