Sie teilen der zuständigen Behörde formlos schriftlich oder über das allgemeine Kontaktformular mit, dass Sie eine „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie möchten eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden? Dann müssen Sie dieses dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz mitteilen.
Sie teilen der zuständigen Behörde formlos schriftlich oder über das allgemeine Kontaktformular mit, dass Sie eine „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Keine.
Keine.
Keiner.
Formlos schriftlich (Brief oder Fax) oder E-Mail.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz