Sie haben zwei Möglichkeit Ihr öffentliches Testament notariell errichten zu lassen. Entweder können Sie zum Notar gehen und dort Ihren letzten Willen erklären oder Sie übergeben dem Notar oder der Notarin Ihr eigens niedergeschriebenes Testament mit der Erklärung, dass diese Schrift Ihren letzten Willen enthält.