Jeder/e an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender/e Arzt/Ärztin darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen behandeln. Sie müssen allerdings einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Der Durchgangsarzt ist besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.