Im Versicherungsfall erhalten Sie zu Hause Krankenpflege, um zum Beispiel nicht in ein Krankenhaus zu müssen oder um einen Krankenhausaufenthalt abzukürzen. Das Behandlungsziel darf dabei aber nicht gefährdet werden. Die Pflege beinhaltet je nach Bedarf und Verordnung:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hilfe im Haushalt, zum Beispiel zum Einkaufen, Kochen, Reinigen.
Die Unfallversicherung gewährt dabei die Kostenübernahme in angemessener Höhe.
Unfallversicherungsträger sind:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften