Das Zuschuss-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:
- Sie lösen das Arbeitszeitguthaben zum Ausgleich des Arbeitsausfalls der Beschäftigten auf.
- Sie zahlen das Arbeitsentgelt und den Zuschuss-Wintergeld je eingebrachter Stunde des Arbeitszeitguthabens an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
- Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Zuschuss-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste)
- Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste, bewilligtes Zuschuss-Wintergeld wird überwiesen.
- Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Zuschuss-Wintergeld.
Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld online beantragen wollen:
- Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
- Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag.
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.