Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bei der Steuerberaterprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Das Bestehen der Prüfung ist in der Regel notwendige Bedingung für die Bestellung als Steuerberater. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz abgenommen.
FM