Die Zulassung als Packstelle muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
- Die zuständige Stelle führt eine Vor-Ort-Kontrolle durch und prüft Ihren Antrag. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Wird Ihrem Antrag stattgegeben, teilt Ihnen die Behörde die Kennnummer mit, die Sie für die Kennzeichnung der Verpackungen von Eiern (Packstellennummer) benötigen.
Die Erlaubnis zum Betreiben der Packstelle kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.