Für den vorzeitigen Beginn einer Gewässerbenutzung ist in Deutschland eine Zulassung erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde bereits ein Erlaubnis- oder erfahren bezüglich der Gewässerbenutzung beantragt sein.
Die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Einleitung von Abwasser wird von der zuständigen Wasserbehörde erteilt.
Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn bereits bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Abwassereinleitung gestellt wurde und alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind.