Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Erlaubnis erfolgen darf.
Die Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser darf erst mit Erteilung der Erlaubnis erfolgen, sodass die Beantragung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser rechtzeitig d. h. 6 Monate vor Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erfolgen muss.
Wird die Neuerteilung einer befristeten Erlaubnis mind. 6 Monate vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Behörde beantragt, darf die Abwassereinleitung auch nach Ablauf der Frist bis zur Entscheidung der Behörde über den Antrag fortgeführt werden, wenn keine überwiegenden Gemeinwohlbelange entgegenstehen.