Für Beschwerden gegen Versicherungen oder Banken können Sie das jeweilige Online-Beschwerdeformular nutzen. Dafür gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
- Dort finden Sie auf der Seite “Bei der BaFin beschweren“ die Online-Beschwerdeformulare der BaFin
- Beschwerdeformular im Bereich Versicherungen
- Beschwerdeformular im Bereich Banken (außer zu Basiskonten)
- Ihre Beschwerde sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift
- bei einer Beschwerde für eine andere Person: Name und Anschrift des oder der Betroffenen
- Name und Anschrift des betroffenen Unternehmens
- bei einer Beschwerde über eine Versicherung:
- Art der Versicherung
- Versicherungsscheinnummer
- wenn vorhanden: Schadennummer
- bei einer Beschwerde über ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut:
- Art der Geschäftsverbindung (zum Beispiel Depot, Girokonto, Sparvertrag)
- Konto- beziehungsweise Kundennummer
- Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, falls Sie dies nicht selbst sind
- bei Beschwerden im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren:
- Wertpapierkennnummer (WKN oder ISIN)
- wenn Sie sich über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft beschweren wollen:
- vollständiger Name des gegebenenfalls betroffenen Investmentvermögens (sowie WKN oder ISIN) und Name der depotführenden Stelle.
Beschwerden prüft die BaFin normalerweise in mehreren Schritten:
- Zuerst prüft sie, ob Ihr Fall bereits anhand Ihrer Angaben und den von Ihnen eingereichten Unterlagen beurteilt werden kann.
- Wenn nicht, klärt die BaFin den Sachverhalt weiter auf. Dazu fordert sie von dem betroffenen Unternehmen eine Stellungnahme an. In der Regel leitet die BaFin dazu Ihr Beschwerdeschreiben an das Unternehmen weiter.
- Das Unternehmen nimmt zu Ihrer Beschwerde gegenüber der BaFin Stellung.
- Die BaFin prüft nach aufsichtsrechtlichen Maßstäben die Stellungnahme des Unternehmens und entscheidet, ob und gegebenenfalls inwieweit weitere Schritte gegen das Unternehmen erforderlich sind. Die BaFin teilt Ihnen allerdings den Ausgang ihrer Prüfung aufgrund ihres Mandats und ihrer Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht mit.
- Sie erhalten auf jeden Fall ein abschließendes Schreiben zu Ihrer Beschwerde. Soweit das Unternehmen einverstanden ist, leitet die BaFin auch dessen Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde an Sie weiter.