Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigunsdirektion Nord bzw. Süd.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss
und
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.
Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigunsdirektion Nord bzw. Süd.
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer folgende Punkte nachweist:
◦ Facharzt für Arbeitsmedizin oder
◦ Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder
◦ Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.
Falls keiner der vorgenannten Punkte erfüllt ist, muss ein zusätzlicher Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte erfolgreich absolviert werden.
Voraussetzungen für die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für zu ermächtigende Ärzte:
Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.
MKUEM