Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse setzt sich mit Ihnen in Verbindung, wenn sie vom Verdacht einer Berufskrankheit erfährt. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann zum Beispiel informiert werden durch Ihren:
- Arbeitgeber
- Betriebsarzt
- behandelnden Facharzt oder
- durch Ihre Krankenkasse.
Sie können sich auch selbst bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden, sofern Sie einer entsprechenden beruflichen Gefahr ausgesetzt sind und erste gesundheitliche Beschwerden haben. Dies geht formlos per:
- Telefon
- Fax
- Post
Ihr Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft von Amts wegen, welche konkreten Angebote individuell passend sind. Sie nimmt mit Ihnen und den erforderlichen Personen (zum Beispiel Arbeitgeber, Betriebsarzt, behandelnde Ärzte) Kontakt auf. In Absprache mit allen Beteiligten werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.