Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft Ihren Anspruch auf Übergangsleistung von Amts wegen. Sie müssen die Übergangsleistung also nicht beantragen.
- Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sendet Ihnen ein Formular zu.
- Füllen Sie das Formular aus und weisen Sie nach, wieviel Geld Sie vor und nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit verdient haben beziehungsweise verdienen.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Gegebenenfalls ist alternativ ein Online-Verfahren möglich. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann Ihnen dazu Auskunft geben.
- Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse berechnet den finanziellen Verlust, den Sie durch die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit haben.
- Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheidet über die Höhe Ihrer Übergangsleistung, informiert Sie schriftlich und zahlt Ihnen die Leistung aus.