Die Abfindung einer Unfallversichertenrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 Prozent beantragen Sie formlos:
- Teilen Sie dem zuständigen Unfallversicherungsträger mit, dass Sie eine Rentenabfindung beantragen.
- Per Post erhalten Sie dann eine Information über den Fortgang des Verwaltungsverfahrens (zum Beispiel Veranlassung einer Begutachtung, Anforderung von Unterlagen zur Ermittlung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse).