Nach einem Vesicherungsfall können Sie Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung haben.
Als Versicherungsfall gelten:
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle (zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit) und
- Berufskrankheiten.
Sie erhalten eine Rente,
- wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle dauerhaft sinkt (Minderung der Er-werbsfähigkeit) oder
- wenn sich die Folgen früherer Versicherungsfälle mit der Zeit verschlimmern.
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt an, in welchem Ausmaß Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird nicht Ihre bis-herige Arbeit, sondern Ihr gesamtes Arbeitsleben berücksichtigt.
Bei jugendlichen Versicherten beruht die Minderung der Erwerbs-fähigkeit auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.
Die Höhe der Rente ist abhängig von:
- der Höhe der Minderung der Ewerbsfähigkeit und
- der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist).